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DGF Funding Manager

Förderdaten sind Finanzdaten.

Zuwendungsbescheide, Kostenaufstellungen und Belege gehören zu den sensibelsten Unterlagen eines Bauprojekts. Wer sie in eine Software gibt, hat ein Recht darauf zu wissen, wie sie dort behandelt werden.

Maßnahmen

Was technisch und organisatorisch umgesetzt ist

Hosting in Deutschland

Betrieb in Rechenzentren in Deutschland. Keine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU.

Verschlüsselung

Transportverschlüsselung über TLS und Verschlüsselung der Daten im Speicher.

Rollenbasierte Rechte

Zugriff bis auf Projekt- und Dokumentebene steuerbar. Jede Rolle sieht nur, was sie braucht.

Mandantentrennung

In Multi-Organisation-Strukturen sind Gesellschaften und Mandate vollständig voneinander getrennt.

Audit-Log

Förderrelevante Änderungen werden mit Person und Zeitstempel protokolliert, die Basis der prüfungsfesten Dokumentation.

Freigabe erzwungen

Änderungen an den Förderdaten werden auf Datenbankebene an eine Freigabe gebunden, kein Automatismus schreibt ungeprüft.

DSGVO

Rechtliche Grundlagen

Wir verarbeiten Ihre Projekt- und Nutzungsdaten als Auftragsverarbeiter in Ihrem Auftrag.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Vor Aufnahme der Verarbeitung schließen wir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sie bleiben Verantwortlicher für Ihre Daten.
Zweckbindung
Ihre Projektdaten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung verarbeitet, nicht zur Anreicherung fremder Datenbestände.
Subunternehmer
Eingesetzte Dienstleister werden Ihnen offengelegt und selbst per AVV gebunden.
Löschung und Export
Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht. Vorher stellen wir sie in einem gängigen Format zum Export bereit.
Betroffenenrechte
Anfragen nach Art. 15–22 DSGVO unterstützen wir mit den erforderlichen Auskünften.

Prüfungsfestigkeit

Was Rechnungsprüfer erwarten

Bei öffentlichen Mitteln zählt nicht nur, dass korrekt gearbeitet wurde, sondern dass es belegbar ist. Dafür braucht es drei Dinge:

  • Nachvollziehbarkeit: Wer hat wann was geändert?
  • Zuordenbarkeit: Welcher Beleg gehört zu welcher Zuwendung und welchem Bewilligungszeitraum?
  • Unveränderlichkeit: Der Verlauf bleibt erhalten, nichts wird stillschweigend überschrieben.

Für Vergabeverfahren und Ausschreibungen stellen wir die üblichen Unterlagen bereit, AVV, Verzeichnis der Subunternehmer und eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Fragen Sie danach, wir schicken sie zu.

Datenqualität als Sicherheitsthema

Eine falsche Zahl ist auch ein Schaden.

Bei einer Fördersoftware entsteht Schaden nicht nur durch Datenverlust, sondern durch falsche Beträge und veraltete Programmangaben. Deshalb behandeln wir Richtigkeit und Aktualität als Produktmerkmale, nicht als Nebensache.

  • Die Rechenlogik ist mit automatisierten Tests gegen verifizierte Referenzfälle abgesichert
  • Ein abweichendes Ergebnis blockiert die Auslieferung
  • Erkannte Programmänderungen gehen zwingend durch eine fachliche Prüfung
  • Fehler- und Stubseiten werden abgefangen und gelten nicht als Änderung
  • Verwendete Annahmen werden im Ergebnis offengelegt

Ihre IT hat Fragen? Gern direkt.

Für Sicherheitsfreigaben, AVV-Prüfungen und Vergabeunterlagen sprechen wir gerne direkt mit Ihrer IT oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Direkter Draht

Leopold Anklam · Ansprechperson Funding Manager

Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr