Fördermittel-Glossar: die wichtigsten Begriffe, verständlich erklärt
Fördermittelrecht hat eine eigene Sprache, und die Feinheiten kosten Geld. 75 Begriffe aus Antragsverfahren, Beihilfenrecht, Finanzierung und Gebäudeförderung, jeweils mit kurzer Definition und dem Praxishinweis, der in den Richtlinien fehlt.
75 von 75 Begriffen
- AGVOBeihilfen- & Vergaberechtauch: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, GBER
- Die AGVO ist die EU-Verordnung, die bestimmte Beihilfen von der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission freistellt.
- Sie definiert für einzelne Beihilfegruppen, etwa Umweltschutz, Forschung oder regionale Investitionen, die zulässigen Beihilfeintensitäten und Bedingungen. Viele deutsche Förderrichtlinien stützen sich ausdrücklich auf die AGVO.
- In der Praxis: Wenn eine Richtlinie auf die AGVO verweist, gelten deren Definitionen unmittelbar, etwa zur Unternehmensgröße oder zum Anreizeffekt. Sie schlagen auf die Antragsgestaltung durch.
- Verwandt:BeihilfeAnreizeffektKMUNotifizierung
- AnreizeffektBeihilfen- & Vergaberecht
- Der Anreizeffekt verlangt, dass die Beihilfe das Verhalten des Empfängers verändert, das Vorhaben also ohne Förderung nicht oder anders stattgefunden hätte.
- Im Beihilfenrecht gilt der Anreizeffekt regelmäßig nur dann als gegeben, wenn der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wurde. Er ist damit die rechtliche Wurzel der Regel zum Maßnahmenbeginn.
- In der Praxis: Ein bereits begonnenes Vorhaben ist beihilferechtlich meist nicht mehr förderfähig, unabhängig davon, wie sinnvoll es ist.
- Verwandt:MaßnahmenbeginnAGVOBeihilfe
- AnteilfinanzierungFörderarten & Finanzierung
- Bei der Anteilfinanzierung deckt die Förderung einen festen Prozentsatz der förderfähigen Kosten ab, begrenzt durch einen Höchstbetrag.
- Sinken die tatsächlichen Kosten, sinkt die Zuwendung anteilig mit. Die Anteilfinanzierung ist die häufigste Finanzierungsart bei Investitionszuschüssen.
- In der Praxis: Weil die Förderung mit den Kosten schrumpft, muss die Endabrechnung mit der Kalkulation zusammenpassen. Einsparungen im Bau reduzieren auch die Zuwendung.
- Verwandt:FestbetragsfinanzierungFehlbedarfsfinanzierungFördersatz
- AntragsberechtigungAntrag & Verfahrenauch: Antragsberechtigter, wer ist antragsberechtigt
- Die Antragsberechtigung legt fest, wer in einem Programm überhaupt einen Antrag stellen darf.
- Förderrichtlinien grenzen den Kreis der Antragstellenden ein, etwa auf Kommunen, Unternehmen einer bestimmten Größe, Eigentümerinnen und Eigentümer, Contracting-Unternehmen oder gemeinnützige Träger. Auch die Rechtsform, der Sitz und die Rolle im Projekt können entscheidend sein.
- In der Praxis: Wer über eine Projektgesellschaft baut oder eine Immobilie mietet statt besitzt, sollte die Antragsberechtigung vor der Planung prüfen. Nachträglich lässt sich die Konstellation selten noch ändern.
- Verwandt:ZuwendungsempfängerKMU
- AntragswegAntrag & Verfahren
- Der Antragsweg ist die festgelegte Abfolge der Schritte, die ein Förderantrag von der Vorbereitung bis zur Bewilligung durchläuft.
- Zum Antragsweg gehören die Reihenfolge der Schritte, die jeweils erforderlichen Unterlagen und Nachweise, die beteiligten Stellen und die Fristen dazwischen. Manche Programme verlangen eine Projektskizze vor dem eigentlichen Antrag, andere eine Registrierung im Förderportal, wieder andere die Einbindung eines zugelassenen Sachverständigen.
- In der Praxis: Der Antragsweg unterscheidet sich je Programm erheblich. Ein Schritt in der falschen Reihenfolge, etwa ein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung, kann die Förderfähigkeit vollständig kosten.
- Verwandt:MaßnahmenbeginnProjektskizzeFörderportal
- BAFAProgramme & Institutionenauch: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Bewilligungsstelle für zahlreiche Zuschussprogramme.
- Es bearbeitet unter anderem Programme zu effizienten Gebäuden, Heizungstausch, Energieberatung sowie Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Anträge laufen über das eigene Antragsportal.
- In der Praxis: BAFA-Programme sind überwiegend Zuschussprogramme mit direkter Antragstellung, ohne Hausbank dazwischen.
- Verwandt:KfWBEGEnergieberatungEEW
- BagatellgrenzeAntrag & Verfahren
- Die Bagatellgrenze ist der Mindestbetrag, ab dem eine Förderung überhaupt gewährt wird.
- Viele Programme fördern erst ab einer bestimmten Zuwendungshöhe oder ab einem Mindestinvestitionsvolumen, weil der Verwaltungsaufwand sonst außer Verhältnis stünde. Die Grenze steht in der jeweiligen Förderrichtlinie.
- In der Praxis: Kleine Einzelmaßnahmen fallen häufig unter die Grenze. Werden sie zu einem Vorhaben gebündelt, wird die Förderung möglich.
- Verwandt:FörderrichtlinieFörderfähige Kosten
- BEGEnergie & Gebäudeauch: Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG WG, BEG NWG, BEG EM
- Die BEG ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, das Dachprogramm für energetische Förderung im Gebäudebereich.
- Sie gliedert sich in Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Zuschüsse und Kredite mit Tilgungszuschuss werden über BAFA und KfW abgewickelt, abhängig von Maßnahme und Gebäudeart.
- In der Praxis: Die Zuordnung eines Vorhabens zu Systemsanierung oder Einzelmaßnahme entscheidet über Antragsweg, Fördersatz und die Frage, ob eine Fachplanung eingebunden sein muss.
- Verwandt:EffizienzhausEnergieeffizienz-ExperteKfWBAFA
- BeihilfeBeihilfen- & Vergaberechtauch: staatliche Beihilfe, Beihilfenrecht
- Eine Beihilfe ist eine staatliche Begünstigung von Unternehmen im Sinne des EU-Rechts, die den Wettbewerb beeinflussen kann.
- Fördermittel an Unternehmen sind regelmäßig Beihilfen und unterliegen damit europarechtlichen Grenzen. Zulässig sind sie nur auf Grundlage einer Freistellung, etwa der AGVO oder der De-minimis-Verordnung, oder nach Genehmigung durch die Kommission.
- In der Praxis: Beihilfen sind kumulierungsrelevant: Mehrere Förderungen für dasselbe Vorhaben dürfen zusammen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Verwandt:De-minimisAGVOKumulierungBeihilfeintensität
- BeihilfeintensitätBeihilfen- & Vergaberechtauch: Bruttosubventionsäquivalent, BSÄ
- Die Beihilfeintensität ist der Anteil der Beihilfe an den beihilfefähigen Kosten, ausgedrückt in Prozent.
- Zur Berechnung wird jede Förderung in ihren Barwert umgerechnet, das Bruttosubventionsäquivalent. Zuschuss, Zinsvorteil und Bürgschaftsvorteil werden addiert und gegen die zulässige Höchstintensität gehalten.
- In der Praxis: Die zulässige Intensität ist die eigentliche Obergrenze einer Förderkombination, nicht der Fördersatz eines einzelnen Programms.
- Verwandt:BeihilfeAGVOKumulierung
- BeteiligungFörderarten & Finanzierungauch: Eigenkapitalfinanzierung, Wagniskapital
- Bei einer Förderbeteiligung stellt eine öffentliche Gesellschaft Eigenkapital bereit und wird Gesellschafter auf Zeit.
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und öffentliche Kapitalgeber investieren in Unternehmen und innovative Vorhaben, oft still und mit definiertem Ausstieg.
- In der Praxis: Eine Beteiligung verändert die Gesellschafterstruktur. Sie passt zu Wachstumsvorhaben, selten zu einzelnen Bauinvestitionen.
- Verwandt:NachrangdarlehenInnovationsförderung
- BEWEnergie & Gebäudeauch: Bundesförderung effiziente Wärmenetze
- Die BEW ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und fördert Studien, Neubau und Transformation von Wärmenetzen.
- Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Transformationspläne, die Umsetzung von Netzen einschließlich Erzeugungsanlagen und Speichern sowie in Teilen der laufende Betrieb erneuerbarer Wärmeerzeugung.
- In der Praxis: Die Modulstruktur bedeutet mehrere aufeinander aufbauende Anträge über Jahre. Das gehört von Anfang an in die Projektzeitplanung.
- Verwandt:WärmenetzKommunale WärmeplanungKWK
- BewilligungszeitraumAntrag & Verfahrenauch: Durchführungszeitraum
- Der Bewilligungszeitraum ist der im Zuwendungsbescheid festgelegte Zeitraum, in dem förderfähige Ausgaben entstehen dürfen.
- Innerhalb dieses Zeitraums muss das Vorhaben durchgeführt, müssen die Ausgaben getätigt und die Mittel abgerufen werden. Er ist damit die zeitliche Klammer um das gesamte geförderte Projekt.
- In der Praxis: Ausgaben außerhalb des Bewilligungszeitraums sind grundsätzlich nicht förderfähig, auch dann nicht, wenn sie sachlich zum Vorhaben gehören. Fristverlängerungen müssen vor Ablauf beantragt werden.
- Verwandt:ZuwendungsbescheidFristverlängerungMittelabruf
- BMWSBProgramme & Institutionenauch: Bundesbauministerium, BMWE, Bundeswirtschaftsministerium
- Bundesministerien legen die Förderrichtlinien auf, nach denen nachgeordnete Stellen wie BAFA und KfW bewilligen.
- Für Bauen und Wohnen sowie für Wirtschaft und Energie sind unterschiedliche Ressorts zuständig. Neue und geänderte Richtlinien werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- In der Praxis: Wer wissen will, ob ein Programm bleibt, schaut auf Haushaltsentscheidungen und Richtlinienveröffentlichungen, nicht auf Pressemitteilungen.
- Verwandt:FörderrichtlinieBAFAKfW
- BonusFörderarten & Finanzierungauch: Förderbonus, Zusatzförderung
- Ein Bonus ist ein Aufschlag auf den Fördersatz, der an eine zusätzliche Bedingung geknüpft ist.
- Boni belohnen etwa besonders hohe Effizienzstandards, den Austausch alter Anlagen, Nachhaltigkeitszertifikate oder die Einbindung einer geförderten Fachplanung. Sie sind meist kumulierbar bis zu einer Obergrenze.
- In der Praxis: Boni entscheiden häufiger über die Wirtschaftlichkeit als der Grundfördersatz. Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrags mitgeplant sein, nicht erst bei der Abrechnung.
- Verwandt:FördersatzEffizienzhausQNG
- BürgschaftFörderarten & Finanzierungauch: Ausfallbürgschaft, Bürgschaftsbank
- Eine Förderbürgschaft übernimmt einen Teil des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, wenn eigene Sicherheiten fehlen.
- Bürgschaftsbanken der Länder und Landesförderinstitute verbürgen Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaft ersetzt kein Eigenkapital, macht aber eine Finanzierung möglich, die sonst an Sicherheiten scheitern würde.
- In der Praxis: Bürgschaften werden über die Hausbank beantragt und kosten laufendes Entgelt. Sie sind ein Finanzierungsbaustein, kein Zuschuss.
- Verwandt:DarlehenNachrangdarlehen
- DarlehenFörderarten & Finanzierungauch: Förderkredit, zinsverbilligtes Darlehen
- Ein Förderdarlehen ist ein Kredit zu vergünstigten Konditionen, oft mit tilgungsfreien Anlaufjahren und langer Zinsbindung.
- Förderbanken reichen Darlehen meist über die Hausbank aus, das sogenannte Durchleitungsprinzip. Der Vorteil liegt in Zinssatz, Laufzeit und Struktur, teils ergänzt um einen Tilgungszuschuss.
- In der Praxis: Ein Darlehen wirkt sich anders auf die Bilanz aus als ein Zuschuss. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören Zinsvorteil und Liquiditätswirkung getrennt betrachtet.
- Verwandt:TilgungszuschussZinsverbilligungHausbankprinzip
- De-minimisBeihilfen- & Vergaberechtauch: De-minimis-Beihilfe, Bagatellbeihilfe, De-minimis-Erklärung
- De-minimis-Beihilfen sind Beihilfen unterhalb einer festgelegten Bagatellgrenze, die ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden dürfen.
- Sie werden je Unternehmen über einen rollierenden Zeitraum kumuliert. Vor jeder Bewilligung ist eine De-minimis-Erklärung über alle bereits erhaltenen Beihilfen dieser Art abzugeben, verbundene Unternehmen zählen mit.
- In der Praxis: Die Grenze gilt für das gesamte Unternehmen, nicht je Vorhaben. Wer sie ausgeschöpft hat, ohne es zu wissen, erlebt die Absage erst im Bescheid. Ein laufendes Register aller De-minimis-Bescheinigungen verhindert das.
- Verwandt:BeihilfeKumulierungVerbundene Unternehmen
- DIN 276Energie & Gebäudeauch: Kostengruppen, KG 100-700, Kostengruppe 300, Kostengruppe 400
- Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen 100 bis 700 und ist die übliche Bezugsgröße für förderfähige Kosten im Bau.
- Die Gliederung reicht von Grundstück (100) über Bauwerk und Baukonstruktion (300) und Technische Anlagen (400) bis zu Baunebenkosten (700). Förderrichtlinien benennen häufig einzelne Kostengruppen als förderfähig.
- In der Praxis: Viele Programme fördern einen Prozentsatz bestimmter Kostengruppen und nicht die Gesamtinvestition. Ohne saubere Kostengruppen ist eine belastbare Förderberechnung nicht möglich.
- Verwandt:Förderfähige KostenFördersatz
- EEWProgramme & Institutionenauch: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
- Die EEW ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft und richtet sich an Unternehmen.
- Gefördert werden unter anderem Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess- und Regeltechnik sowie Transformationskonzepte und investive Umsetzungen daraus.
- In der Praxis: Die Förderhöhe hängt regelmäßig an der eingesparten Menge Treibhausgas je eingesetztem Fördereuro. Diese Kennzahl gehört früh in die Maßnahmenauswahl.
- Verwandt:BAFAEnergieberatungKMU
- EffizienzhausEnergie & Gebäudeauch: EH-Standard, EH 40, EH 55, Effizienzgebäude, Effizienzhausstufe
- Das Effizienzhaus ist eine Kennzahl für die energetische Qualität eines Gebäudes im Verhältnis zu einem Referenzgebäude.
- EH 40 bedeutet, dass das Gebäude 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes benötigt, bei zusätzlich begrenztem Transmissionswärmeverlust. Für Nichtwohngebäude gilt die entsprechende Bezeichnung Effizienzgebäude.
- In der Praxis: Der erreichte Standard steuert Fördersätze und Boni unmittelbar. Der Sprung von einer Stufe zur nächsten kann die Förderhöhe stärker verändern als die zugehörigen Mehrkosten.
- Verwandt:BEGPrimärenergiebedarfGEGBonus
- EFREProgramme & Institutionenauch: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, EU-Strukturfonds, ELER, ESF
- Der EFRE ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und finanziert Landesprogramme in Förderperioden von mehreren Jahren.
- Die Länder setzen EFRE-Mittel über eigene Programme um, etwa für Innovation, Klimaschutz, Digitalisierung und Stadtentwicklung. Neben dem EFRE bestehen weitere Fonds wie ELER für den ländlichen Raum und der ESF für Beschäftigung.
- In der Praxis: EU-kofinanzierte Programme haben strengere Dokumentations- und Publizitätspflichten, etwa Hinweisschilder am Bauvorhaben. Das gehört in die Projektkosten und in die Zeitplanung.
- Verwandt:KofinanzierungLandesförderbankVerwendungsnachweis
- EigenanteilFörderarten & Finanzierungauch: Eigenmittel, Eigenbeteiligung
- Der Eigenanteil ist der Teil der Projektkosten, den der Zuwendungsempfänger selbst trägt.
- Fördermittel decken Vorhaben in der Regel nur anteilig. Der Eigenanteil kann aus Eigenkapital, Krediten oder anderen zulässigen Quellen stammen, je nachdem, was die Richtlinie erlaubt.
- In der Praxis: Bei kommunalen Vorhaben muss der Eigenanteil im Haushalt gesichert sein, bevor der Antrag gestellt wird. Bei Unternehmen fragen Förderstellen nach der Gesamtfinanzierung.
- Verwandt:KofinanzierungFörderfähige Kosten
- EnergieberatungEnergie & Gebäudeauch: EBN, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Energieaudit
- Eine geförderte Energieberatung analysiert den Ist-Zustand eines Gebäudes oder Betriebs und schlägt Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor.
- Für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Unternehmen gibt es eigene Beratungsformate. Das Ergebnis ist ein Bericht, der als Grundlage für Investitionsentscheidungen und weitere Förderanträge dient.
- In der Praxis: Die Beratung ist oft Zugangsvoraussetzung für die investive Förderung. Sie liefert zugleich die Zahlen, die im Antrag ohnehin verlangt werden.
- Verwandt:iSFPEnergieeffizienz-ExperteEEW
- Energieeffizienz-ExperteEnergie & Gebäudeauch: EEE, Expertenliste, Energieberater
- Ein Energieeffizienz-Experte ist eine für Förderprogramme zugelassene sachverständige Person, deren Einbindung viele Programme verpflichtend vorschreiben.
- Die Zulassung erfolgt über die offizielle Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Die zugelassene Person bestätigt die geplanten Maßnahmen vor Antragstellung und die Umsetzung nach Fertigstellung.
- In der Praxis: Ohne die Bestätigung des Experten gibt es in vielen Programmen weder Antrag noch Auszahlung. Die Beauftragung gehört an den Anfang, nicht in die Bauphase.
- Verwandt:BEGiSFPEnergieberatung
- FehlbedarfsfinanzierungFörderarten & Finanzierung
- Bei der Fehlbedarfsfinanzierung deckt die Zuwendung genau die Lücke zwischen förderfähigen Ausgaben und den eigenen Mitteln und Einnahmen.
- Erzielt das Vorhaben zusätzliche Einnahmen oder sinken die Kosten, verringert sich die Zuwendung entsprechend. Diese Finanzierungsart findet sich häufig bei kommunalen und gemeinnützigen Projekten.
- In der Praxis: Jede zusätzliche Einnahmequelle mindert die Förderung. Das gehört in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bevor Nutzungsentgelte kalkuliert werden.
- Verwandt:AnteilfinanzierungFestbetragsfinanzierung
- FestbetragsfinanzierungFörderarten & Finanzierung
- Bei der Festbetragsfinanzierung wird ein fester Betrag bewilligt, der auch dann bestehen bleibt, wenn die Kosten leicht abweichen.
- Der Betrag wird bei Bewilligung festgeschrieben, häufig pauschaliert je Einheit, Quadratmeter oder Leistungsgröße. Unterschreiten die tatsächlichen förderfähigen Kosten den Betrag deutlich, wird trotzdem gekürzt.
- In der Praxis: Festbeträge sind planbar und erleichtern die Kalkulation, weil die Förderhöhe früh feststeht.
- Verwandt:AnteilfinanzierungPauschale
- FörderdatenbankProgramme & Institutionenauch: Förderdatenbank des Bundes, Programmrecherche
- Eine Förderdatenbank bündelt Förderprogramme von Kommune, Land, Bund und EU mit ihren Bedingungen an einer Stelle.
- Die Bundesförderdatenbank listet Programme aller Ebenen, ohne sie projektbezogen zu bewerten. Fachlösungen ergänzen Matching, Kalkulation und Fristenverwaltung für konkrete Vorhaben.
- In der Praxis: Eine Liste passender Programme ist noch keine Entscheidungsgrundlage. Erst die projektbezogene Berechnung zeigt, welche Kombination tatsächlich trägt.
- Verwandt:FörderrichtlinieFördersatzKumulierung
- Förderfähige KostenAntrag & Verfahrenauch: zuwendungsfähige Ausgaben, Bemessungsgrundlage
- Förderfähige Kosten sind der Teil der Projektkosten, der nach der Förderrichtlinie als Bemessungsgrundlage für die Förderung dient.
- Der Fördersatz wird nicht auf die Gesamtinvestition angewendet, sondern auf diese Bemessungsgrundlage. Welche Positionen dazugehören, definiert jede Richtlinie eigenständig, oft entlang von Kostengruppen oder Anlagenteilen.
- In der Praxis: Nicht förderfähig sind je nach Programm etwa Grundstückskosten, Eigenleistungen oder die Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellenden. Wer mit der Gesamtsumme rechnet, überschätzt die Förderung deutlich.
- Verwandt:DIN 276FördersatzEigenanteil
- FörderportalAntrag & Verfahrenauch: Antragsportal, easy-Online
- Ein Förderportal ist die Online-Plattform einer Förderstelle, über die Anträge gestellt, Nachweise eingereicht und Mittel abgerufen werden.
- Bund, Länder und Förderbanken betreiben eigene Portale mit eigenen Konten, Formularen und Signaturanforderungen. Häufig ist eine vorherige Registrierung nötig, teils mit Identitätsnachweis.
- In der Praxis: Die Registrierung kann Tage dauern. Wenn ein Programmfenster kurz ist, entscheidet ein rechtzeitig angelegtes Konto darüber, ob der Antrag überhaupt eingereicht werden kann.
- Verwandt:AntragswegProjektskizze
- FörderrichtlinieProgramme & Institutionenauch: Richtlinie, Programmrichtlinie, Merkblatt
- Die Förderrichtlinie ist das Regelwerk eines Förderprogramms: wer gefördert wird, was, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen.
- Sie enthält Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Gegenstand der Förderung, Antragsberechtigte, Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Höhe der Zuwendung sowie das Verfahren. Ergänzt wird sie um Merkblätter und technische Mindestanforderungen.
- In der Praxis: Richtlinien werden geändert, ausgesetzt und neu aufgelegt, oft kurzfristig. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt.
- Verwandt:FörderdatenbankZuwendungsbescheidNebenbestimmungen
- FördersatzFörderarten & Finanzierungauch: Förderquote, Förderhöhe
- Der Fördersatz ist der Prozentsatz der förderfähigen Kosten, der als Zuwendung gewährt wird.
- Er hängt von Programm, Empfängertyp, Standort und erreichter Qualität ab und wird oft durch Boni erhöht sowie durch Höchstbeträge gedeckelt. Bei Beihilfen begrenzt zusätzlich die maximal zulässige Beihilfeintensität.
- In der Praxis: Ein hoher Fördersatz auf einer schmalen Bemessungsgrundlage ergibt weniger Geld als ein mittlerer Satz auf breiter Grundlage. Entscheidend ist das Produkt aus beidem.
- Verwandt:Förderfähige KostenBonusBeihilfeintensität
- FristverlängerungAntrag & Verfahrenauch: Verlängerung Bewilligungszeitraum
- Eine Fristverlängerung verschiebt den Bewilligungszeitraum oder die Nachweisfrist und muss vor Fristablauf beantragt und bewilligt werden.
- Bauverzögerungen, Lieferengpässe oder Genehmigungsfragen führen regelmäßig dazu, dass ein Vorhaben nicht im ursprünglichen Zeitrahmen fertig wird. Die Förderstelle kann den Zeitraum ändern, tut dies aber nur auf begründeten Antrag.
- In der Praxis: Nach Ablauf einer Frist ist eine Verlängerung in der Regel nicht mehr möglich. Die Frist selbst zu überwachen ist Aufgabe des Zuwendungsempfängers, nicht der Förderstelle.
- Verwandt:BewilligungszeitraumVerwendungsnachweis
- GEGEnergie & Gebäudeauch: Gebäudeenergiegesetz
- Das GEG ist das Gebäudeenergiegesetz und legt die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest.
- Es regelt unter anderem Anforderungen an Neubau, Bestandssanierung, Anlagentechnik und den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung. Förderprogramme setzen regelmäßig oberhalb dieser Anforderungen an.
- In der Praxis: Was gesetzlich ohnehin verpflichtend ist, wird in der Regel nicht gefördert. Die Förderhöhe bemisst sich am Abstand zur gesetzlichen Pflicht.
- Verwandt:EffizienzhausPrimärenergiebedarfHeizungsförderung
- HausbankprinzipProgramme & Institutionen
- Beim Hausbankprinzip wird ein Förderkredit nicht direkt bei der Förderbank beantragt, sondern über die eigene Bank.
- Die Hausbank prüft die Bonität, stellt den Antrag bei der Förderbank und haftet in der Regel für den Kredit. Die Förderbank refinanziert und stellt die vergünstigten Konditionen bereit.
- In der Praxis: Nicht jede Hausbank reicht jedes Programm aus. Wenn die eigene Bank ablehnt, ist die Suche nach einem anderen Institut ein legitimer Schritt.
- Verwandt:DarlehenKfWLandesförderbank
- HeizungsförderungEnergie & Gebäudeauch: Wärmepumpenförderung, Heizungstausch
- Die Heizungsförderung bezuschusst den Austausch fossiler Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien.
- Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie sowie der Anschluss an ein Wärmenetz, ergänzt durch Boni für bestimmte Konstellationen. Fördersätze und Boni ergeben sich aus der jeweils gültigen Programmfassung.
- In der Praxis: Bei größeren Beständen entscheidet die Anlagenauslegung über die Förderfähigkeit. Der Nachweis der Effizienzkennwerte ist Bestandteil der Abrechnung.
- Verwandt:BEGWärmepumpeWärmenetzBonus
- InnovationsförderungProgramme & Institutionenauch: ZIM, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, Forschungszulage
- Innovationsförderung unterstützt Forschung und Entwicklung in Unternehmen, über Zuschüsse für Projekte oder über steuerliche Instrumente.
- Projektförderungen wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand bezuschussen Entwicklungsvorhaben, teils in Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Die Forschungszulage wirkt dagegen als steuerliche Gutschrift auf Personal- und Auftragsforschungskosten.
- In der Praxis: Projektzuschuss und steuerliche Zulage folgen unterschiedlichen Logiken und Fristen. Für dieselben Aufwendungen sind sie nur eingeschränkt kombinierbar.
- Verwandt:KumulierungKMUBeteiligung
- iSFPEnergie & Gebäudeauch: individueller Sanierungsfahrplan, Sanierungsfahrplan
- Der iSFP ist ein individueller Sanierungsfahrplan, der die energetische Sanierung eines Gebäudes in aufeinander abgestimmte Schritte gliedert.
- Er wird von einer zugelassenen sachverständigen Person erstellt und zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind, ohne spätere Schritte zu blockieren. In mehreren Programmen ist er Voraussetzung für einen Bonus auf Einzelmaßnahmen.
- In der Praxis: Der iSFP lohnt sich besonders, wenn ohnehin über Jahre schrittweise saniert wird. Er sichert Förderfähigkeit für spätere Bauabschnitte.
- Verwandt:EnergieberatungBEGBonus
- KfWProgramme & Institutionenauch: Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW-Förderung
- Die KfW ist die Förderbank des Bundes und zentrale Anlaufstelle für Kredit- und Zuschussprogramme, unter anderem im Gebäudebereich.
- Sie fördert klimafreundlichen Neubau, energetische Sanierung, Unternehmensinvestitionen und Kommunalvorhaben. Kredite laufen über das Hausbankprinzip, einzelne Zuschüsse werden direkt beantragt.
- In der Praxis: KfW-Programme werden mit Programmnummern geführt, die sich bei Neuauflagen ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Programmbedingungen.
- Verwandt:HausbankprinzipBEGTilgungszuschussBAFA
- KMUBeihilfen- & Vergaberechtauch: kleine und mittlere Unternehmen, KMU-Definition
- KMU sind kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU, gemessen an Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme.
- Die Einstufung berücksichtigt auch Partner- und verbundene Unternehmen, deren Werte anteilig oder vollständig hinzugerechnet werden. Viele Programme gewähren KMU höhere Fördersätze oder öffnen sich ausschließlich für sie.
- In der Praxis: Konzernzugehörigkeit oder ein beteiligter Investor kann den KMU-Status kosten, auch wenn das Unternehmen selbst klein ist. Der Status ist vor der Programmauswahl zu klären.
- Verwandt:Verbundene UnternehmenAGVOFördersatz
- KofinanzierungFörderarten & Finanzierung
- Kofinanzierung bedeutet, dass ein Vorhaben aus mehreren Quellen finanziert wird, etwa aus EU-Mitteln plus Landes- und Eigenmitteln.
- EU-Fonds verlangen regelmäßig einen nationalen Finanzierungsanteil. Auch Landesprogramme setzen häufig kommunale Eigenanteile oder Bundesmittel voraus.
- In der Praxis: Die Kofinanzierung muss zum Antragszeitpunkt nachweisbar gesichert sein. Ein Ratsbeschluss oder eine Finanzierungsbestätigung gehört in die Unterlagen.
- Verwandt:EigenanteilKumulierungEFRE
- Kommunale FörderprogrammeProgramme & Institutionenauch: Stadtwerke-Förderung, kommunale Zuschüsse
- Kommunen und Stadtwerke legen eigene Förderprogramme auf, etwa für Photovoltaik, Begrünung, Heizungstausch oder Ladeinfrastruktur.
- Diese Programme sind räumlich eng begrenzt, oft budgetiert und werden nach Eingang vergeben. Sie sind in vielen Fällen mit Bundes- und Landesförderung kombinierbar.
- In der Praxis: Kommunale Programme sind die am schlechtesten auffindbare Ebene und zugleich die, die am ehesten übersehen wird.
- Verwandt:FörderdatenbankKumulierungLandesförderbank
- Kommunale WärmeplanungEnergie & Gebäudeauch: Wärmeplanung, KWP
- Die kommunale Wärmeplanung legt fest, welche Gebiete einer Kommune künftig über Wärmenetze und welche dezentral versorgt werden.
- Sie besteht aus Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie. Ergebnisse sind Grundlage für Netzausbau, Investitionsentscheidungen von Eigentümerinnen und Eigentümern und die Priorisierung von Fördermitteln.
- In der Praxis: Für Bestandshalter ist die Wärmeplanung der wichtigste externe Faktor bei der Frage, ob ein Objekt auf Wärmenetz oder Wärmepumpe hinauslaufen sollte.
- Verwandt:WärmenetzBEWHeizungsförderung
- KumulierungFörderarten & Finanzierungauch: Kombinierbarkeit, Kumulierungsverbot
- Kumulierung ist die Kombination mehrerer Förderungen für dasselbe Vorhaben.
- Ob und wie weit das zulässig ist, regeln die beteiligten Richtlinien und das Beihilfenrecht. Manche Programme schließen die Kombination aus, andere erlauben sie bis zu einer gemeinsamen Obergrenze, wieder andere nur für unterschiedliche Kostenbestandteile.
- In der Praxis: Kumulierungsverbote sind einer der häufigsten Gründe, warum eine auf dem Papier attraktive Förderkombination in der Praxis nicht funktioniert.
- Verwandt:BeihilfeDe-minimisKofinanzierung
- KWKEnergie & Gebäudeauch: Kraft-Wärme-Kopplung, BHKW, KWKG
- KWK bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung von Strom und nutzbarer Wärme in einer Anlage, etwa einem Blockheizkraftwerk.
- Die Förderung erfolgt vor allem über Zuschläge je erzeugter Kilowattstunde nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ergänzt um Investitionsförderungen für Anlagen, Speicher und Netze.
- In der Praxis: KWK-Förderung ist Betriebsförderung über viele Jahre und muss anders kalkuliert werden als ein einmaliger Investitionszuschuss.
- Verwandt:WärmenetzBEWZuschuss
- LadeinfrastrukturEnergie & Gebäudeauch: Wallbox, Ladepunkt, LIS
- Förderung für Ladeinfrastruktur bezuschusst Ladepunkte samt Netzanschluss und teils dem zugehörigen Speicher oder der Photovoltaikanlage.
- Programme unterscheiden nach nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur für Wohn- und Gewerbeimmobilien, gewerblicher Flottenladung und öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit eigenen Auflagen zu Zugang und Abrechnung.
- In der Praxis: Der Netzanschluss ist häufig der teuerste und zeitkritischste Teil. Ob er förderfähig ist, unterscheidet sich je Programm deutlich.
- Verwandt:PhotovoltaikFörderfähige Kosten
- LandesförderbankProgramme & Institutionenauch: IBB, NRW.BANK, L-Bank, LfA, IFB, ILB, Investitionsbank
- Landesförderbanken setzen die Förderprogramme der Bundesländer um, etwa im Wohnungsbau, in der Wirtschaftsförderung und im Klimaschutz.
- Jedes Bundesland hat ein eigenes Institut mit eigenen Programmen, Konditionen und Antragswegen. Landesprogramme sind häufig auf Bundesprogramme aufgesattelt und dann bewusst kombinierbar gestaltet.
- In der Praxis: Weil Landesprogramme regional stark abweichen, entscheidet der Standort eines Vorhabens spürbar über die erreichbare Förderquote.
- Verwandt:EFREHausbankprinzipKommunale Förderprogramme
- MaßnahmenbeginnAntrag & Verfahrenauch: vorzeitiger Maßnahmenbeginn, Vorhabenbeginn
- Der Maßnahmenbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem ein Vorhaben als begonnen gilt, in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
- Planungsleistungen zählen häufig noch nicht als Maßnahmenbeginn, ein beauftragter Bauvertrag dagegen fast immer. Die meisten Programme fordern, dass der Antrag vor diesem Zeitpunkt gestellt und teils auch bewilligt ist.
- In der Praxis: Ein zu früh unterschriebener Vertrag kann die gesamte Förderung kosten. Manche Programme erlauben einen genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn, der aber beantragt und schriftlich zugelassen werden muss und keinen Anspruch auf Förderung begründet.
- Verwandt:AntragswegZuwendungsbescheidAnreizeffekt
- MittelabrufAntrag & Verfahrenauch: Auszahlungsantrag, Mittelanforderung
- Der Mittelabruf ist die Anforderung bewilligter Fördermittel zur Auszahlung, in der Regel nach Baufortschritt und gegen Nachweis der Ausgaben.
- Je nach Programm gilt das Erstattungsprinzip, bei dem bereits bezahlte Rechnungen erstattet werden, oder ein Vorschussprinzip, bei dem Mittel für einen kurzen Zeitraum im Voraus angefordert werden und zeitnah zu verwenden sind.
- In der Praxis: Mittelabrufe sind fristgebunden. Wer zu spät abruft, riskiert den Verfall des Teilbetrags, ein häufiger und vollständig vermeidbarer Verlust.
- Verwandt:VerwendungsnachweisBewilligungszeitraumZwischennachweis
- NachrangdarlehenFörderarten & Finanzierungauch: Mezzanine
- Ein Nachrangdarlehen tritt im Insolvenzfall hinter andere Kredite zurück und wirkt dadurch wie wirtschaftliches Eigenkapital.
- Förderbanken setzen Nachrangdarlehen ein, um die Eigenkapitalbasis von Unternehmen oder Projektgesellschaften zu stärken, ohne Anteile zu übernehmen. Die Verzinsung liegt entsprechend höher als bei erstrangigen Krediten.
- In der Praxis: Für Vorhaben, die an der Eigenkapitalquote scheitern, ist ein Nachrangdarlehen oft der entscheidende Baustein.
- Verwandt:DarlehenBeteiligung
- NebenbestimmungenAntrag & Verfahrenauch: ANBest-P, ANBest-K, ANBest-Gk, Auflagen
- Nebenbestimmungen sind die verbindlichen Auflagen, die als Anlage zum Zuwendungsbescheid gehören.
- Die Allgemeinen Nebenbestimmungen regeln Mittelverwendung, Vergabe, Mitteilungspflichten, Aufbewahrung von Belegen, Prüfrechte und die Nachweisführung. Je nach Empfängertyp gelten unterschiedliche Fassungen, etwa ANBest-P für private und ANBest-K für kommunale Empfänger.
- In der Praxis: Sie sind verbindlicher Bestandteil des Bescheids und werden bei der Prüfung ernst genommen. Verstöße, etwa gegen Vergaberegeln, führen regelmäßig zu Rückforderungen.
- Verwandt:ZuwendungsbescheidRückforderungVergaberecht
- NotifizierungBeihilfen- & Vergaberechtauch: Beihilfeanmeldung
- Notifizierung ist die Anmeldung einer Beihilfe bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung.
- Beihilfen, die weder unter die AGVO noch unter De-minimis fallen, dürfen erst nach Genehmigung gewährt werden. Ganze Förderprogramme werden notifiziert, in Einzelfällen auch einzelne Großvorhaben.
- In der Praxis: Notifizierungsverfahren dauern. Ein Programm, das noch auf Genehmigung wartet, kann keine Bescheide erlassen.
- Verwandt:BeihilfeAGVO
- PauschaleFörderarten & Finanzierungauch: Pauschalförderung, Pauschalbetrag
- Eine Pauschale ist ein fester Förderbetrag je Einheit, unabhängig von den tatsächlichen Einzelkosten.
- Pauschalen werden je Wohneinheit, je Quadratmeter, je Ladepunkt oder je Anlagenleistung gewährt. Sie vereinfachen Antrag und Nachweis erheblich, weil keine Einzelbelegprüfung nötig ist.
- In der Praxis: Bei günstigen Baukosten kann eine Pauschale attraktiver sein als ein prozentualer Zuschuss. Beide Varianten gehören nebeneinander gerechnet.
- Verwandt:FestbetragsfinanzierungFördersatz
- PhotovoltaikEnergie & Gebäudeauch: PV, EEG, Einspeisevergütung, Solarförderung
- Photovoltaik wird überwiegend über die Vergütung nach dem EEG gefördert, ergänzt durch Landes- und Kommunalprogramme für Anlagen, Speicher und Sonderflächen.
- Neben der Einspeisevergütung existieren Zuschüsse für Batteriespeicher, Gründach-Kombinationen, Mieterstrom und Anlagen auf besonderen Flächen. Investitionszuschüsse und EEG-Vergütung schließen sich teils gegenseitig aus.
- In der Praxis: Vor einem Zuschuss lohnt der Vergleich mit dem Vergütungsmodell. Die Kombination ist nicht immer zulässig und selten automatisch die bessere Variante.
- Verwandt:KumulierungLadeinfrastrukturSpeicher
- PrimärenergiebedarfEnergie & Gebäudeauch: Endenergiebedarf, Primärenergiefaktor
- Der Primärenergiebedarf ist der Energiebedarf eines Gebäudes einschließlich der Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers.
- Er ergibt sich aus dem Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers und ist die zentrale Kennzahl für gesetzliche Anforderungen und Effizienzstufen.
- In der Praxis: Ein Wechsel des Energieträgers kann den Primärenergiebedarf stärker senken als eine Dämmmaßnahme, und damit die Effizienzstufe entscheiden.
- Verwandt:EffizienzhausGEGWärmenetz
- ProjektskizzeAntrag & Verfahrenauch: Interessenbekundung, Ideenskizze
- Eine Projektskizze ist eine verkürzte Vorstufe zum Förderantrag, mit der die Förderstelle das Vorhaben vorab bewertet.
- In zweistufigen Verfahren wird zuerst eine Skizze eingereicht. Erst nach positiver Rückmeldung folgt die Aufforderung, einen förmlichen Antrag zu stellen. Die Skizze beschreibt Ziel, Innovationsgehalt oder Wirkung, Kostenrahmen und Zeitplan.
- In der Praxis: Skizzen haben oft feste Einreichungsstichtage. Wer den Termin verpasst, wartet auf die nächste Runde.
- Verwandt:AntragswegStichtagsverfahren
- QNGEnergie & Gebäudeauch: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Nachhaltigkeitszertifizierung
- Das QNG ist das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und weist die Nachhaltigkeitsqualität eines Gebäudes nach.
- Es wird über akkreditierte Zertifizierungsstellen erteilt und stützt sich auf ein anerkanntes Bewertungssystem, das ökologische, soziokulturelle und ökonomische Kriterien einbezieht, unter anderem den Lebenszyklus-Treibhausgasausstoß.
- In der Praxis: In mehreren Neubauprogrammen ist das QNG Voraussetzung für die höhere Förderstufe. Es muss von Projektbeginn an mitgeplant werden, nachträglich ist es nicht erreichbar.
- Verwandt:BonusEffizienzhausSerielle Sanierung
- RückforderungAntrag & Verfahrenauch: Widerruf, Aufhebung des Bescheids
- Eine Rückforderung ist die Rückzahlung bereits ausgezahlter Fördermittel, wenn Auflagen verletzt oder Mittel zweckwidrig verwendet wurden.
- Die Förderstelle kann den Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise widerrufen und den Betrag zurückfordern, häufig zuzüglich Zinsen. Typische Auslöser sind Vergabeverstöße, nicht eingehaltene Zweckbindung, fehlende Nachweise oder eine nicht angezeigte Änderung des Vorhabens.
- In der Praxis: Rückforderungen treffen Projekte meist Jahre nach Fertigstellung, wenn die Kalkulation längst abgeschlossen ist. Eine vollständige Dokumentation ab Tag eins ist die einzige wirksame Absicherung.
- Verwandt:NebenbestimmungenZweckbindungsfristVerwendungsnachweis
- SachberichtAntrag & Verfahren
- Der Sachbericht ist der beschreibende Teil des Verwendungsnachweises und schildert, was mit den Mitteln erreicht wurde.
- Er stellt Ziel, Durchführung und Ergebnis des Vorhabens dar, erklärt Abweichungen vom Antrag und belegt, dass der Förderzweck erfüllt wurde. Ergänzt wird er durch den zahlenmäßigen Nachweis.
- In der Praxis: Abweichungen sind nicht per se schädlich, unerklärte Abweichungen schon. Wer sie im Projektverlauf notiert, schreibt den Bericht in Stunden statt in Tagen.
- Verwandt:VerwendungsnachweisZwischennachweis
- Serielle SanierungEnergie & Gebäudeauch: Energiesprong
- Serielle Sanierung ist die Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen sowie standardisierter Anlagentechnik.
- Bestandsgebäude werden dabei mit digital aufgemessenen, industriell vorgefertigten Modulen in kurzer Bauzeit auf einen hohen Effizienzstandard gebracht, häufig im bewohnten Zustand.
- In der Praxis: Der Ansatz lohnt sich bei typisierten Beständen mit vielen gleichartigen Gebäuden. Einzelobjekte erreichen die Skaleneffekte selten.
- Verwandt:EffizienzhausBEGBonus
- SpeicherEnergie & Gebäudeauch: Batteriespeicher, Wärmespeicher
- Speicher für Strom oder Wärme werden meist nur im Verbund mit einer Erzeugungsanlage oder einem Netz gefördert.
- Batteriespeicher werden häufig in Kombination mit Photovoltaik oder Ladeinfrastruktur bezuschusst, Wärmespeicher als Teil von Wärmenetzen oder Erzeugungsanlagen.
- In der Praxis: Eine spätere Nachrüstung ist oft nicht förderfähig. Speicher gehören in den Erstantrag, auch wenn sie erst später gebaut werden.
- Verwandt:PhotovoltaikWärmenetzBEW
- TilgungszuschussFörderarten & Finanzierungauch: TZ
- Ein Tilgungszuschuss ist ein Zuschuss, der bei einem Förderkredit direkt mit der Restschuld verrechnet wird.
- Statt einer Auszahlung reduziert sich der zurückzuzahlende Kreditbetrag. Die Höhe hängt meist vom erreichten Standard ab und wird nach Nachweis der Zielerreichung gutgeschrieben.
- In der Praxis: In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wirkt ein Tilgungszuschuss wie ein Zuschuss, in der Liquiditätsplanung nicht, der Unterschied gehört in jede Kalkulation.
- Verwandt:DarlehenZuschuss
- Unternehmen in SchwierigkeitenBeihilfen- & Vergaberechtauch: UiS
- Ein Unternehmen in Schwierigkeiten darf nach EU-Beihilfenrecht bestimmte Förderungen nicht erhalten.
- Die Einstufung erfolgt anhand definierter Kriterien wie aufgezehrtem Eigenkapital, Insolvenzverfahren oder bestimmten Kennzahlen. Die Prüfung erfolgt zum Zeitpunkt der Bewilligung.
- In der Praxis: Die Prüfung erfolgt anhand des letzten Jahresabschlusses. Wer in einem schwachen Jahr beantragt, sollte das Ergebnis vorher kennen.
- Verwandt:BeihilfeAGVO
- Verbundene UnternehmenBeihilfen- & Vergaberechtauch: Partnerunternehmen, Ein einziges Unternehmen
- Verbundene Unternehmen gelten im Beihilfenrecht als ein einziges Unternehmen und teilen sich Grenzen und Schwellenwerte.
- Maßgeblich sind Beherrschungsverhältnisse wie Stimmrechtsmehrheit oder beherrschender Einfluss. Der Verbund zählt bei der KMU-Einstufung ebenso wie bei De-minimis-Grenzen.
- In der Praxis: Projektgesellschaften einer Gruppe sind selten eigenständig. Wer je Objekt eine Gesellschaft gründet, umgeht die Grenzen nicht.
- Verwandt:De-minimisKMU
- VergaberechtBeihilfen- & Vergaberechtauch: UVgO, VOB/A, GWB-Vergaberecht, Vergabevermerk
- Wer Fördermittel erhält, muss Aufträge häufig nach Vergaberecht ausschreiben und die Vergabe dokumentieren.
- Die Nebenbestimmungen verpflichten Zuwendungsempfänger, je nach Auftragswert und Empfängertyp Regeln wie UVgO oder VOB/A anzuwenden. Dokumentiert wird das im Vergabevermerk mit Verfahrenswahl, Angeboten und Wertung.
- In der Praxis: Vergabeverstöße sind der häufigste Anlass für Kürzungen im Verwendungsnachweis. Auch private Empfänger sind betroffen, wenn der Bescheid es vorschreibt.
- Verwandt:NebenbestimmungenRückforderungVerwendungsnachweis
- VerwendungsnachweisAntrag & Verfahrenauch: VN, zahlenmäßiger Nachweis
- Der Verwendungsnachweis ist der abschließende Nachweis gegenüber der Förderstelle, dass die Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt wurden.
- Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis mit Belegliste, teils ergänzt um Prüfvermerke, Fotos oder Bestätigungen von Sachverständigen. Die Vorlagefrist ergibt sich aus dem Bescheid.
- In der Praxis: Der Verwendungsnachweis entscheidet darüber, ob die Förderung endgültig bleibt. Wer Belege erst am Ende sammelt, zahlt das mit Aufwand oder mit Rückforderungen.
- Verwandt:SachberichtRückforderungMittelabruf
- WärmenetzEnergie & Gebäudeauch: Fernwärme, Nahwärme, Wärmenetzanschluss
- Ein Wärmenetz versorgt mehrere Gebäude aus einer oder mehreren zentralen Erzeugungsanlagen mit Wärme.
- Gefördert werden Aufbau und Transformation von Netzen, die Erzeugungsanlagen und Speicher sowie auf Gebäudeseite der Anschluss und die Übergabestation.
- In der Praxis: Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist der Anschluss oft günstiger als eine eigene Anlage, hängt aber von der kommunalen Wärmeplanung ab. Diese Abhängigkeit gehört in jede Sanierungsentscheidung.
- Verwandt:BEWKommunale WärmeplanungKWKHeizungsförderung
- WärmepumpeEnergie & Gebäude
- Eine Wärmepumpe erzeugt Heizwärme aus Umweltwärme und Strom und ist die zentrale geförderte Technologie beim Heizungstausch.
- Luft-, Sole- und Wasser-Wärmepumpen unterscheiden sich in Effizienz, Investitionskosten und Genehmigungsaufwand. Förderprogramme knüpfen an Effizienzkennwerte und teils an das Kältemittel an.
- In der Praxis: Im Bestand entscheiden Vorlauftemperatur und Heizflächen über die Effizienz. Die Auslegung wirkt sich direkt auf Förderfähigkeit und Boni aus.
- Verwandt:HeizungsförderungBEGGEG
- ZinsverbilligungFörderarten & Finanzierung
- Eine Zinsverbilligung senkt den Zinssatz eines Kredits unter das Marktniveau und stellt damit eine geldwerte Förderung dar.
- Der Vorteil wird als Barwert berechnet und im Beihilfenrecht als Bruttosubventionsäquivalent angerechnet. Förderbanken finanzieren die Verbilligung aus Haushaltsmitteln.
- In der Praxis: Der Zinsvorteil ist keine kostenlose Zugabe, sondern zählt auf De-minimis-Grenzen an. Er gehört in die Beihilfebilanz des Unternehmens.
- Verwandt:DarlehenDe-minimisBeihilfeintensität
- ZuschussFörderarten & Finanzierungauch: Zuwendung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Ein Zuschuss ist eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss, solange Zweck und Auflagen eingehalten werden.
- Der Zuschuss ist die bekannteste Förderart und wird als Anteil der förderfähigen Kosten oder als Pauschale gewährt. Er wird nach Bewilligung abgerufen und nach Verwendungsnachweis endgültig.
- In der Praxis: Endgültig ist ein Zuschuss erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises und dem Ablauf der Zweckbindungsfrist.
- Verwandt:TilgungszuschussVerwendungsnachweisZweckbindungsfrist
- ZuwendungsbescheidAntrag & Verfahrenauch: Bewilligungsbescheid, Förderbescheid
- Der Zuwendungsbescheid ist der Verwaltungsakt, mit dem die Förderstelle die Zuwendung bewilligt.
- Er legt Höhe, Zweck, Finanzierungsart, Bewilligungszeitraum, Auszahlungsmodalitäten und Nebenbestimmungen fest. Erst mit ihm besteht ein Rechtsanspruch auf die Mittel, und zwar genau in dem Umfang, den er beschreibt.
- In der Praxis: Der Bescheid ist das maßgebliche Dokument für das gesamte Projekt, wichtiger als jede Vorabauskunft. Jede Abweichung vom Bescheid ist anzeigepflichtig.
- Verwandt:NebenbestimmungenBewilligungszeitraumRückforderung
- ZuwendungsempfängerAntrag & Verfahren
- Der Zuwendungsempfänger ist die natürliche oder juristische Person, die eine Zuwendung erhält und für die zweckentsprechende Verwendung einsteht.
- Er ist Adressat des Bescheids, trägt die Pflichten aus den Nebenbestimmungen und haftet für Rückforderungen. Bei Weiterleitung von Mitteln an Dritte gelten zusätzliche Regeln.
- In der Praxis: Viele Programme sind an den Typ des Empfängers gebunden, privat, gewerblich, kommunal oder gemeinnützig. Wer in einer Projektgesellschaft baut, sollte das früh prüfen.
- Verwandt:AntragsberechtigungNebenbestimmungen
- ZweckbindungsfristBeihilfen- & Vergaberechtauch: Bindungsfrist, Zweckbindung
- Die Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum nach Projektabschluss, in dem der geförderte Gegenstand zweckentsprechend genutzt werden muss.
- Verkauf, Umnutzung, Stilllegung oder Vermietung innerhalb dieser Frist können eine anteilige Rückforderung auslösen. Die Dauer richtet sich nach Art des Vorhabens und steht im Bescheid.
- In der Praxis: Bei Bestandsimmobilien kollidiert die Zweckbindung häufig mit Exit-Planungen. Sie gehört in die Due Diligence und in jeden Kaufvertrag.
- Verwandt:RückforderungZuwendungsbescheid
- ZwischennachweisAntrag & Verfahren
- Ein Zwischennachweis ist ein Verwendungsnachweis für ein laufendes Jahr oder einen Projektabschnitt bei mehrjährigen Vorhaben.
- Er dokumentiert den Mittelverbrauch und den Projektstand innerhalb des Bewilligungszeitraums und ist häufig Voraussetzung für weitere Mittelabrufe.
- In der Praxis: Ein sauber geführter Zwischennachweis ist die halbe Arbeit für den Schlussnachweis, weil Belege und Zuordnungen bereits geprüft sind.
- Verwandt:VerwendungsnachweisMittelabruf
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Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die jeweilige Förderrichtlinie und die Auskunft der zuständigen Förderstelle.
Begriffe klären ist der Anfang. Rechnen ist der Punkt.
Im Erstgespräch übersetzen wir das Ganze anhand eines Beispielprojekts in eine Zahl, inklusive der Fallstricke, die in diesem Glossar stehen.
Direkter Draht
Leopold Anklam · Ansprechperson Funding Manager
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